Triathlon-Wettkampfregeln: Laufen

Die Bestimmungen für die Abschlussdisziplin sind kurz gehalten - was soll man beim Laufen schon falsch machen? Dennoch gibt es einige wichtige Vorgaben, die in der Praxis oftmals "vergessen" werden.

Die nachfolgenden Erklärungen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen der Sportortdnung der Deutschen Triathlon Union (SpO der DTU) in der aktuellen Fassung dar.

Die wichtigsten Bestimmungen für das Laufen

  • Bekleidung: mindestens Triathlon-Einteiler bzw. Hose + Oberteil (komplett oberkörperfreies Laufen ist nicht erlaubt)
  • Startnummer nach vorn
  • Radhelm darf nicht mit auf die Laufstrecke genommen werden (Achtung: beim Wechseln wird der Helm in der Hektik manchmal unabsichtlich auf dem Kopf "vergessen" und man läuft mit Helm los. Achtet also darauf, auch den Helm abzulegen)
  • keine Stöcke o.ä. Hilfsmittel gestattet
  • Schuhe:
    • Spikes sind verboten
    • seit 2023: gelten auch im Triathlon die Bestimmungen für Laufschuhe, wie sie durch den Leichtathletik-Weltverband festgelegt wurden (z.B. für Marathonläufe). Das bedeutet konkret, dass für Laufschuhe nun eine Begrenzung der Sohlendicke von maximal 40mm gilt und keine maßgefertigten Prototypen mehr zugelassen sind. Dabei geht es vor allem um die Begrenzung von Carbon-Laufschuhen: je dicker die Sohlenstruktur, umso größer ist die Energierückgewinnung, die aus dem Zusammenspiel zwischen Carbonplatte und Schaumstoffsohle entsteht. Gustav Iden trug bei seinem Hawaii Sieg 2022 einen solchen Prototypen (eine Weiterententwickelung des On Cloudboom Echo), der über eine Sohlendicke von mehr als 40mm verfügte und mit dem er den abschließenden Marathon in 2:36:15 absolvierte. Zum Zeitpunkt des Wettkampfs regelkonform, seit 2023 jedoch nicht mehr zulässig. Breitensportler und Age Grouper müssen sich jedoch keine Sorgen machen - die im Handel erhältlichen Modelle entsprechen im Regelfall ohnehin schon diesen Vorgaben.

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