1 Einleitung
Die Maßnahmen und Regelungen rund um COVID-19 unterliegen einer ständigen Dynamik. Im Rahmen unserer Möglichkeiten passen wir dieses Hygienekonzept an die jeweils geltenden Regeln und Verordnungen an.
Der triathlon.de CUP München ist ein sportlicher Wettkampf, der als Einzel-Sport unter freiem Himmel ausgetragen wird und zählt nicht zu den Mannschaftssportarten. Dies berücksichtigt auch die Sportordnung für den Triathlon, wie zum Beispiel das Sanktionieren beim Nicht-Einhalten des Windschattenfahrverbots (Unterschreitung des Abstands zum Vordermann auf dem Fahrrad) oder bei der Annahme von Hilfe durch eine andere Person von außen. Durch die Regelungen der Sportordnung wird auch erreicht, dass sich die Teilnehmer*innen während des Wettkampfes über die Wettkampfstrecken verteilen. Die Teilnehmerzahlen beim triathlon.de CUP 2021 sind deutlich reduziert, der Zeitplan wurde gestreckt, die Starts erfolgen als Einzelstart und Zuschauer sind nicht gestattet. Kontakte von Teilnehmern und Helfern sind auf ein absolutes Minimum reduziert.
Der triathlon.de CUP ist - Stand 7. Juni 2021 - als sportlicher Wettkampf laut Gesundheitsamt nicht (mehr) genehmigungspflichtig. Mittels dieses Hygienekonzepts werden wir unserer Verantwort als Veranstalter gerecht und bieten einen maximal sicheren Rahmen für alle Personen beim triathlon.de CUP München.
2 Grundlegende Regelungen
Unabhängig vom sportlichen Wettkampf gelten beim triathlon.de CUP die aktuellen, allgemeinen Regeln, Maßnahmen und Vorordnungen, die dem Infektionsschutz dienen. Über diese grundsätzlichen Regeln gilt es sich ständig zu informieren und diese entsprechend einzuhalten. Diese Verantwort trägt jede Person beim triathlon.de CUP München gleichermaßen selbst.
2.1 Hygieneregeln
Die AHA+L+C Regeln gelten für alle Personen beim triathlon.de CUP München: FFP2 Maske tragen, Hygienevorschriften beachten, Abstand halten (ggf. Räumlichkeiten regelmäßig lüften), Corona-Warn-App nutzen, Handhygiene.
Es wird empfohlen, die Hände häufig bei laufendem Wasser mindestens 20 Sekunden lang mit Seife gründlich zu waschen. Zusätzlich sollen die trockenen Hände regelmäßig desinfiziert werden. Dabei ist zu beachten, dass das Desinfektionsmittel ausreichend einwirken kann, bevor etwas angefasst wird.
Niesetikette: Das Niesen in die Ellenbeuge (Mund und Nase bedecken) oder in ein Taschentuch, welches direkt danach entsorgt wird, gehört zu einer ordentlichen Niesetikette. Weiter ist darauf zu achten, sich von anderen Personen wegzudrehen.
Abstand: Der Abstand von mindestens 1,5 m muss zwingend eingehalten werden.
Mund-Nasen-Schutz: Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auf dem gesamten Sportgelände obligatorisch. Unmittelbar vor dem Start darf die Maske abgenommen werden, nach dem Zieleinlauf ist eine Maske aufzusetzen.
Meldeketten: Bei einem begründeten Verdacht, ist unverzüglich die lokale Gesundheitsbehörde zu informieren. Das Land Bayern hat weitreichendere Regelungen erlassen, um den regionalen Infektionsgeschehen gerecht zu werden: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/ https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/05/200526- ministerrat.pdf
2.2 Hygienebeauftragter/Corona-Beauftragter
Anton Baumann ist Hygiene-Beauftragter/Corona-Beauftragter. Er hält sich in der Regel am Info-Stand, direkt am Eingang des Veranstaltungsgeländes auf.
Aufgaben:
- Ansprechpartner für die zuständigen Gesundheitsbehörden in allen Fragen rund um die COVID-19 Pandemie
- Verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des individuellen Infektionsschutz- und Hygienekonzeptes
- Verantwortlich für die Schulung, die Umsetzung, die Dokumentation und Kontrolle der eingeleiteten Schutzmaßnahmen
- Verantwortlich für die Einweisung der Beteiligten in das Hygiene- und Schutzkonzept für die Veranstaltung und dokumentiert diese Einweisung
- Erfassung der Gesundheits- und Reisefragen der unmittelbar Beteiligten und Führung eines Nachweis aller anwesenden Personen unter Berücksichtigung der DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) zur Rückverfolgung möglicher Infektionsketten. Diese Meldungen sind für vier Wochen aufzubewahren und zwingend nach vier Wochen zu vernichten.
- Der*Die Hygienebeauftragte sorgt am Veranstaltungstag für den ordnungsgemäßen Zutritt der gemeldeten Personen.
2.3 Informationsabfrage
Erfassung von Kontaktdaten
Die Kontaktdaten von Teilnehmer*innen und Zuschauer*innen werden zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfasst, gesichert und nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist vernichtet werden. Über Zeitnahme-Matten werden die Bewegungen der Teilnehmer auf dem Veranstaltungsgeländes dokumentier. Diese Daten werden nur bei der Notwendigkeit einer Nachverfolgung ausgelesen und spätestens vier Wochen nach dem triathlon.de CUP gelöscht.
Beantwortung von Gesundheits- und Reisefragen
Alle an der Veranstaltung Beteiligten (Personal und Teilnehmer*innen) müssen Fragen zu aktueller Symptomatik und Reiseverhalten bzw. Aufenthaltsorten im Vorfeld der Teilnahme beantworten (Corona-Fragebogen). Werden diese Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Führt eine Antwort zu einer positiven Risikobewertung, ist die Teilnahme ebenso ausgeschlossen.
Erforderliche Angaben:
o Vollständiger Name
o Adresse
o Mobilnummer/notfalls E-Mail-AdresseGesundheitsfragen (sind im Moment des Zutritts zu beantworten):
- a) Ich leide nicht unter akuten Atemwegsbeschwerden oder unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen und Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns sowie Abgeschlagenheit und Gliederschmerzen.
- b) Ich hatte in den letzten 14 Tagen keinen wissentlichen Kontakt mit einer anderen Peron mit positivem Nachweis des Corona-Virus (SARS-CoV-2), Atemwegsbeschwerden oder unspezifischen positivem Nachweis des Corona-Virus (SARS-CoV-2).
Reisefragen: a) Ich habe mich in den letzten 14 Tagen nicht in einem vom Robert-Koch-Institut (www.rki.de) festgelegten Risikogebiet außerhalb Deutschlands aufgehalten.
- b) Anreisen aus temporären nationalen Risikogebieten müssen im Einklang mit den Vorgaben der lokalen Gesundheitsbehörden stehen.
- c) Für anreisende Personen aus Risikogebieten ist die Vorlage eines Corona-Tests (PCR-Test) nicht älter als 72 Stunden seit Abstrich notwendig. Eine Vorlage für einen oben genannten Fragebogen ist unter Anlage 1 angefügt.
2.4 Verhalten im Infektions- / Meldefall
Im Infektions-/Meldefall sind Meldeketten zu berücksichtigen.
Folgende Szenarien sind möglich: Ein*e Athlet*in meldet einen positiven Verdacht:
o Isolation und Aussprechen eines Kontaktverbots zum restlichen Team.
o Beschränkung der Interaktion auf geschützten Kontakt mit dem medizinischen Personal mit entsprechender Schutzausrüstung (FFP-2-Maske, Schutzanzug, Handschuhe).
o Tragen einer FFP-2-Maske ohne Ventil, Verwenden eines eigenen Desinfektionsmittelspenders. Ein*e Zuschauer*in meldet einen positiven Verdacht:
o Die Person erhält entweder einen Anruf einer betroffenen Kontaktperson oder eines Gesundheitsamtes oder eine Person zeigt vor Ort plötzlich Krankheitssymptome.
o Danach ist umgehend der*die Hygienebeauftragte zu benachrichtigen. Diese*r informiert das zuständige Gesundheitsamt. Personal meldet einen positiven Verdacht:
o Der*Die Hygienebeauftragte vor Ort ist zu benachrichtigen. Diese*r informiert das zuständige Gesundheitsamt.
o Alle Kontaktpersonen der Veranstaltung der betreffenden Person sind zu benennen. Weiteres Vorgehen und PCR-Tests nach Maßgabe des*der Hygienebeauftragten/Gesundheitsamts.
Nach Erhalt des Testergebnisses:
Negativ: Weiteres Vorgehen nach Maßgabe des*der Hygienebeauftragten.
Positiv: Informationsweitergabe an die örtliche Gesundheitsbehörde.
o Einleitung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionsverbreitung nach Maßgabe des zuständigen Gesundheitsamtes und der medizinischen Leitung vor Ort
o Etablierung einer entsprechenden medizinischen Versorgung vor Ort
o Organisation der Quarantäne und Abwicklung der Abreise ins Heimatland nach gesetzlicher Vorschrift durch Veranstaltende/Verein
o Testungen nach Vorgaben des RKI (www.rki.de)
3 Regelungen für Athleten*innen und sportliches Betreuungspersonal
3.1 Definition der Personengruppe
Zu dieser Personengruppe gehören insbesondere Athletinnen und Athleten, Hilfs- und Sicherheitspersonal, Erziehungsberechtigte oder Betreuerinnen und Betreuer von minderjährigen Teilnehmern, medizinisches Betreuungspersonal, Kampfrichter.
3.2 Informationsabfragen
Alle teilnehmenden Athleten*innen müssen Fragen zu aktueller Symptomatik und Reiseverhalten bzw. Aufenthaltsorten im Vorfeld der Teilnahme beantworten. Werden diese Fragen nicht, oder nur teilweise beantwortet, ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnehmer*innen sind darüber zu unterrichten, dass bei einem Corona-Fall im Vorfeld einer Veranstaltung innerhalb einer Mannschaft oder im Umfeld der Teilnehmenden umgehend der Veranstalter zu benachrichtigen ist. Über die Teilnahmeoptionen muss dann der Hygienebeauftragte der Veranstaltung unter Beachtung der vom jeweiligen Gesundheitsamt getroffenen Maßnahmen entscheiden. Im Zweifel ist von einer Teilnahme abzusehen. Alle Reisen innerhalb der letzten 21 Tage von Athlet*innen und Betreuer*innen sind dem*der zuständigen Beauftragten zu melden.
3.3 Anreise
Die Anreise der Athleten*innen und der unmittelbar verbundenen Personen erfolgt möglichst in festen Gruppen, bevorzugt individuell mit dem PKW oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z. B. ÖPNV, der Bahn und dem Flugzeug. Auf Fahrgemeinschaften mit externen Begleiter*innen oder Fremdpersonen sollte verzichtet werden. Ist dies jedoch unumgänglich, so ist für die Dauer der Fahrt permanent ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die regelmäßige Durchlüftung des Fahrzeugs zu gewährleisten. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die Hygienevorschriften der Betreiber. Bei Anreise in einem Reisebus ist die Anzahl der Personen zu begrenzen. Der Bus ist vor dem Einsteigen der Teams ausreichend zu desinfizieren und die Abstände zwischen den Mitreisenden sind bestmöglich einzuhalten. Aktive sowie sportliches Betreuungspersonal tragen während der gesamten Anreise im Bus einen Mund-Nasen-Schutz. Shuttle Alle Fahrgäste müssen während der Beförderung einen Mund-Nasen-Schutz tragen. ShuttleFahrer*innen tragen keinen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie von den Fahrgästen z. B. durch eine Plexiglasverkleidung getrennt sind. Ist dies nicht möglich, haben sie ebenfalls einen Mund-NasenSchutz zu tragen. Empfohlen wird eine FFP-2 Maske ohne Ventil. Beförderungskapazität: In einem PKW dürfen 1 Fahrgast mit Mund-Nasen-Schutz oder 2 Gäste mit FFP-2 transportiert werden. Im Kleinbus dürfen 4 Gäste mit Mund-Nasen-Schutz oder 6 Gäste mit FFP2 gefahren werden. Nach jedem Fahrgastwechsel muss das Shuttlefahrzeug ordnungsgemäß desinfiziert werden. Wenn es die Witterungsbedingungen zulassen, erfolgt die kurze Shuttlefahrt mit geöffnetem Fenster.
3.4 Unterkunft
Das Hotel muss ein Hygienekonzept gemäß zum Zeitpunkt der Unterbringung geltender gesetzlicher Verordnungen für die Unterbringung vorweisen. Bei privat organisierter Unterbringung sollte darauf geachtet werden, dass Athlet*innen, die nicht aus einem Haushalt oder einer festen Trainingsgruppe stammen, möglichst keine gemeinsamen Unterkünfte beziehen.
3.5 Zugang zum Bootsplatz
Personen, die Krankheitssymptome aufweisen, werden abgewiesen, es sei denn, eine ärztliche Bescheinigung eines negativen Corona Tests liegt vor. Der Zugang vor und nach dem Wettkampf zum Bootsplatz erfolgt über einen separierten Ein- und Ausgang und wird zeitlich gestaffelt. Jeder Zugang wird mit eigenem Personal besetzt. Beim Zugang müssen die Teilnehmenden ihre Athletenbänder vorweisen, die sie im Rahmen der Startnummernausgabe erhalten. Ohne Athletenband ist ein Zugang nicht möglich. Auf dem Bootsplatz herrscht permanent FFP2-Masken-Pflicht.
Startnummernausgabe: Die Startnummernausgabe befindet sich räumlich getrennt neben dem Bootsplatz/Wettkampf im Freien. Das Personal und die Athleten tragen permanent Mund-Nasen-Schutz. Die Startunterlagen werden in Umschlägen ausgegeben. Die Ausgabe ist so positioniert, dass Abstände eingehalten werden können. Die Ausgabezeiten wurden verlängert und jede Startgruppe hat feste Abholzeiten. Die Warteschlange hat ausreichend Platz um Kontakte zu vermeiden.
3.6 Kontaktempfehlungen
Um Kontakte zu vermeiden gelten folgende Regeln:
o Besucher sind nicht gestattet
o Minderjährige Teilnehmer dürfen von einer erziehungsberechtigten Person bzw. von einem Trainer/Lehrer begleitet werden. Beide müssen den Fragebogen Atemwegserkrankungen ausfüllen. Daher erhalten die minderjährigen Teilnehmer 2 Teilnehmer-Armbänder. Eines für den Teilnehmer und eines für die Begleitperson.
o Während des Wettkampfes darf sich die Begleitperson nur im Wartebereich (s. Streckenplan) oder außerhalb des Bootsplatzes aufhalten.
o Alle Personen (Teilnehmer, Helfer, Sicherheitspersonal Kampfrichter, Begleitpersonen) müssen jederzeit auf dem Bootsplatz eine FFP2-Maske tragen und mind. 1,5m Abstand zu anderen Personen einhalten.
o Duschen und Umkleiden sind gesperrt.
o Der Toilettenbereich im Bootshaus A erlaubt einen kontaktarmen Zugang. Auch hier sind jederzeit mindestens 1,5 einzuhalten.
3.9 Verpflegung
o Getränke werden auf der Laufstrecke nicht angereicht, sondern müssen vom Athleten vom Verpflegungstisch genommen werden. Müll ist sofort nach der Verpflegungsstelle in der jeweiligen “Littering Zone” zu entsorgen.
o wir stellen nur “abgepackte” Lebensmittel zur Verfügung..
o Die Athleten der Mitteldistanz erhalten auf der Radstrecke Getränke in Flaschen.
o Die Athleten aller anderen Distanzen müssen sich auf der Radstrecke selber versorgen.
o Jeder Athlet erhält im Ziel eine Trinkflasche, in die er sich das Getränk seiner Wahl einfüllen kann.
o Wir verzichten auf Schwämme, weil wir keine Möglichkeit sehen, diese nach Hygiene-Standard zur Verfügung zu stellen.
3.11 Begrüßung und Jubel
Auf Begrüßungs- und Jubelrituale wie z. B. Händeschütteln und/oder Umarmungen muss verzichtet werden.
3.12 Weitere Personengruppen
Kampfrichter*innen, Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden wie Athlet*innen eingestuft. Auch hier ist ein “Corona-Fragebogen” auszufüllen.
Der Kontakt zu Athlet*innen und Trainer*innen ist dann unbedingt zu vermeiden.
4 Regelungen für Personal
4.1 Definition Personengruppe
Unter diese Personengruppe fallen unter anderem: Mitarbeitende des Organisationsteams, der Ordnungsdienst, Sanitäterinnen und Sanitäter, die Feuerwehr, Hygienepersonal, Offizielle, Funktionäre*innen, Technische Delegierte, Kampfrichter*innen, Volunteers, Timing Partner, die Nationale Anti-Doping Agentur (NADA), Security-Dienstleister*innen sowie weitere am organisatorischen Ablauf beteiligte Unternehmen und Personen.
4.2 Informationsabfrage
Das Personal muss Fragen, definiert unter 2.3, zu aktueller Symptomatik und Reiseverhalten bzw. Aufenthaltsorten im Vorfeld des Arbeitsantritts beantworten. Werden diese Fragen nicht oder nur teilweise beantwortet, ist eine Mitarbeit ausgeschlossen. Führt eine Antwort zu einer positiven Risikobewertung, ist die Mitarbeit ebenso ausgeschlossen.
4.3 Anreise
Die Anreise des Personals erfolgt möglichst in festen Gruppen, bevorzugt individuell mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln, wie z. B. ÖPNV, der Bahn oder dem Flugzeug. Auf Fahrgemeinschaften mit externen Begleiter*innen oder Fremdpersonen sollte verzichtet werden. Ist dies unumgänglich, so ist für die Dauer der Fahrt permanent ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und regelmäßige Durchlüftung des Fahrzeugs zu gewährleisten. Bei der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die Hygienevorschriften der Betreibenden.
4.4 Unterkunft
Das Hotel muss ein Hygienekonzept gemäß zum Zeitpunkt der Unterbringung geltender gesetzlicher Verordnungen für die Unterbringung vorweisen.
4.5 Zugang
Das Personal ist verpflichtet, Symptome sofort zu melden und nicht mit Symptomen am Arbeitsplatz zu erscheinen. Der Zugang für das Personal zum Bootsplatz erfolgt vor dem Checkin der Teilnehmer, damit sich das Personal nicht mit den Teilnehmern mischt. Am täglichen Eingang, bzw. vor Arbeitsbeginn, werden alle Personen bezüglich aktueller Symptome befragt bzw. müssen den entsprechenden Symptomfragebogen abgeben. Abgefragt werden: akute Atemwegsbeschwerden oder unspezifische Allgemeinsymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit und Schwäche, Geruchs- und Geschmacksverlust. Die Fragebögen müssen ablegt werden. Erst nach der Angabe dieser Informationen ist der Arbeitsantritt möglich.
4.6 Kontakte
Für das Personal gilt auf dem gesamten Gelände Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, einerseits aus Schutzgründen, andererseits in der Vorbildfunktion. Vom Veranstalter (bzw. von den zuständigen Dienstleistern für ihre Angestellten wie bspw. Security) sind ausreichend MundNasen-Schutze vorzuhalten, um sie regelmäßig auszutauschen. Personal, das Kontakt mit Gegenständen hat, die von anderen Personengruppen berührt werden, trägt zusätzlich Einweghandschuhe. Allte Helfer erhalten in ihrer Ausstattung eine FFP2 Maske und Einweghandschuhe. Alle Teams sind so eingeteilt, dass sie eine ausschließlich Tätigkeiten in einem fest definierten Bereich - einer „ Zone“ - ausführen und diese nicht gewechselt werden muss. Auch in den Pausen darf das Personal nicht mit Beschäftigten aus anderen Bereichen zusammentreffen. Es sind generell ausreichend Pausen vorzusehen, um die erhöhte Belastung durch die Arbeit unter Mund-Nasen-Schutz zu kompensieren, ebenso sind mehr Pausen in den Tätigkeiten einzuplanen, um dem Personal die Möglichkeit zur persönlichen Hygiene zu geben. Das Personal wird dazu angehalten, während der Veranstaltungstage in der Freizeit keine anderen Veranstaltungen zu besuchen.
4.7 Schulung
Das Personal sowie alle Verantwortlichen werden zu den aktuell geltenden Hygienemaßnahmen geschult. Die Schulung ist zu dokumentieren und der Gesamtdokumentation der Veranstaltung beizufügen.
4.8 Personalplanung
Bei der Personalplanung ist darauf zu achten, dass das Personal in festen Gruppen eingeteilt wird, die ausschließlich Tätigkeiten in einer Zone übernehmen. Es darf keine Wechsel in den Gruppen geben. Von Jobrotation als Arbeitsorganisation ist abzusehen. Die Auf- und Abbautätigkeiten sind zeitlich zu entzerren (früher beginnen, später beenden). Aufund Abbaubautätigkeiten müssen am Veranstaltungstag vor Eintreffen der Zuschauer*innen sowie der Aktiven und ihrer Teams abgeschlossen sein bzw. dürfen erst nach Beendigung der Veranstaltung beginnen. Dies macht eine enge Abstimmung mit Dienstleistern und Zulieferern notwendig.
4.9 Raumnutzung
In den Räumlichkeiten der Veranstaltung ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen dort arbeitenden Personen gewährleistet.
4.10 Verpflegung
Bei der Personalplanung ist auch die Pausen-Planung zu berücksichtigen. Auch in den Pausen und im Helferraum sind die AHA Regeln zu beachten.
4.11 Meetings
Alle Personalbesprechungen finden im Freien oder in gut durchlüfteten Räumen unter Einhaltung des gesetzlichen Mindestabstandes statt
4.12 Arbeitsschutz
Die Organisatoren und Dienstleister sind im Rahmen des Arbeitsschutzes für die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen zum Infektionsschutz verantwortlich.
5 Regelungen für Zuschauer
Zuschauer sind beim triathlon.de CUP 2021 nicht gestattet. Ausgenommen sind Begleitpersonen für Minderjährige Athleten. Jeder Minderjährige Athlet darf eine Begleitperson benennen. Diese erhält ein Athletenband analog zum Band des minderjährigen Athleten. Die Begleitperson muss sich beim Athleten oder in den dafür vorgesehenen Wartebereichen aufhalten.
6 Infrastruktur
6.1 Definition Infrastruktur
Zur Infrastruktur gehören u. a. folgende Bereiche: Helferraum/Wettkampfbüro, Sanitäranlagen, Parkplatz, Startunterlagenausgabebereich, Schwimm-/Rad-/Laufstrecken, Wechselzonen, Start-/Zielbereiche. Duschen und Umkleiden sind gesperrt und stehen nicht zur Verfügung.
6.2 Einlass
Für den Einlass in den Wettkampfbereich gelten die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen der Landesregierung (in Bezug auf Einschränkungen, Kontakterfassungen etc.). Dazu kommen die Standards des eigenen Hygienekonzepts.
Über Aushänge am Eingang des Wettkampfbereiches werden alle Athleten, Begleitpersonen und Helfer an die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutz zu erinnern. Im Rahmen der Anmeldung sind die Kontaktdaten aller Personen, die die ausgewiesenen Bereiche betreten dürfen, erfasst.
Das Ausfüllen eines Symptomfragebogens ist obligatorisch für Teilnehmer, Begleitpersonen, Helfer, Kampfrichter und sonstiges Personal. Personen mit Krankheitssymptomen werden abgewiesen – es sei denn, die Bescheinigung eines negativen Coronatests wird vorgezeigt (mit Einverständnis der Gesundheitsbehörden und der medizinischen Betreuung).
Eingangs- und Ausgangsbereich sind räumlich getrennt. Beim Auslass sind wiederum die gesetzlich vorgegebenen Abstandsregelungen einzuhalten sowie ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
6.3 Zonierung / Boxen
Die Veranstaltungsfläche ist in Sicherheitszonen zu unterteilen. Die Zonen sind so konzipiert sein, dass ein Personenaustausch zwischen den Zonen nicht nötig ist. In allen Zonen gilt die Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln. Einer „Einbahnstraßenregelung“ ist organisatorisch eingerichtet. Jede Gruppe bleibt während der Veranstaltung sowie beim Betreten und Verlassen ausschließlich unter sich bzw. ohne Kontakt zu den anderen Gruppe. In den Zonen hat jeder Teilnehmer seinen eigenen Bereich. Dieser ist nur unmittelbar vor dem Start zu verlassen. Mittels Transponder-System werden Zugänge und Kontakte kontrolliert. D
6.4 Ressorts
Die Veranstaltung ist in Ressorts (Schwimmstrecke, Radstrecke, Laufstrecke, …) unterteilt. Für jedes Ressort wird ein eigenes Helferteam mit festen Aufgaben innerhalb der Ressorts eingeteilt. Dadurch wird eine Durchmischung des Personals verhindert.
6.5 Sanitäre Anlagen
Auf den Toiletten besteht generell Maskenpflicht. In den Anlagen ist jedes zweite Waschbecken und jedes zweite Urinal gesperrt, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Es dürfen sich nur so viele Personen im Warteraum befinden, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Die Sanitären Anlagen werden mehrmals täglich gereinigt.
7 Triathlon-spezifischer Leitfaden
7.1 Leitfaden zur Kontrolle und Durchsetzung der Abstandsregeln
Die Sportordnung der Deutschen Triathlon Union (DTU) ist das geltende Regelwerk für alle Sportarten der DTU (Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim & Run, Bike & Run). Die Sportordnung regelt u. A. die Windschattenzone auf der Radstrecke. Diese besagt, dass 12 m Abstand von Vorderkante des Vorderrades des Vorausfahrenden zur Vorderkante des Vorderrades des nachfolgenden Teilnehmer*in eingehalten werden muss. Zusätzlich muss beim Überholen ein seitlicher Abstand von 1,5 m zum Überholten eingehalten werden, welcher gemäß der Abstandreglungen erweitert werden kann. Gesondert zur Sportordnung wird auf der Laufstrecke ebenfalls eine Abstandsregelung von 1,5 m eingeführt, bzw. richtet sich nach den aktuell geltenden Vorschriften des jeweiligen Landes. Die Kontrolle des Windschattenfahrens und der Einhaltung der Abstandsregelung auf der Rad-, bzw. Laufstrecke, erfolgt durch Kampfrichter*innen und / oder geschultes Ordnungspersonal an und auf den Strecken. Die Regelungen werden den Teilnehmer*innen im Vorfeld mitgeteilt. Personal Das Ordnungspersonal auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird aufgestockt. Organisationsteam, Helfer*innen, Kampfrichter*innen und Ordnungspersonal werden entsprechend den aktuellen Vorschriften des Landes unterrichtet und sensibilisiert. Das Ziel muss eine breitgefächerte Kontrolle der Abstandsregelungen auf dem Veranstaltungsgelände sein.
7.2 Leitfaden für den triathlon.de CUP
Auf dem Veranstaltungsgelände und den angrenzenden Parkmöglichkeiten werden die Informationen über Hygiene- und Kontaktvorschriften durch Plakate und Infohefte den Teilnehmer*innen vermittelt. Zusätzlich werden in regelmäßigen Abständen über den Moderator Durchsagen zu den Hygiene- und Kontaktvorschriften an die Teilnehmer*innen, Zuschauer und Dritte gemacht. Den Teilnehmer*innen wird vorab empfohlen, keine Begleitung am Veranstaltungstag mitzubringen. “Zuschauer sind nicht gestattet”. Zur lückenlosen Nachverfolgung von Kontakten werden die Startlisten der Teilnehmer*innen regelmäßig aktualisiert. Ebenso werden die Namen von Begleitpersonen erfasst. Für die Zeiten außerhalb des unmittelbaren Wettkampfs wird zusätzlich die Nutzung der Corona Warn-App empfohlen. Es gibt kein öffentliches Catering. Zur Kontaktreduzierung findet eine Wettkampfbesprechung virtuell vor der Veranstaltung statt. Beim Start informiert der Moderator die Teilnehmer*innen über die wichtigsten Punkte. Dabei verbleiben die Athleten auf ihrem Platz in der jeweiligen Wechselzone.
Siegerehrung
Zur Kontaktreduzierung wird eine öffentliche Siegerehrung nicht stattfinden.
Die Urkunden sind im Anschluss an die Veranstaltung online verfüg- und herunterladbar. werden den Siegern*innen im triathlon.de Shop München zur Abholung bereitgestellt.